Konformitätserklärung

Konformitätserklärung

Eine Konformitätserklärung ist eine schriftliche Bestätigung, dass ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein System bestimmte gesetzliche oder normative Anforderungen erfüllt. Sie wird meist vom Hersteller oder Anbieter ausgestellt und dient als Nachweis für die Einhaltung relevanter Vorschriften, z.B. in der EU für die CE-Kennzeichnung.

Die Erklärung ist oft Voraussetzung für den Marktzugang und kann von Behörden oder Kunden angefordert werden.

Rechtliche Grundlagen

In der Lebensmittelindustrie gelten strenge Anforderungen für die Konformitätserklärung, um die Sicherheit und Qualität von Produkten zu gewährleisten. Hier sind einige wichtige Aspekte:

  • EU-Verordnung (EG) Nr. 1935/2004: Regelt Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.
  • Gute Herstellungspraxis (GMP) gemäß Verordnung (EG) Nr. 2023/2006: Stellt sicher, dass Lebensmittelkontaktmaterialien sicher produziert werden.
  • Spezifische Vorschriften für Kunststoffverpackungen: Die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 legt Anforderungen für Kunststoffe fest, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
  • Dokumentationspflicht: Hersteller müssen eine schriftliche Konformitätserklärung ausstellen, die die Einhaltung aller relevanten Vorschriften bestätigt.

Die Konformitätserklärung muss detaillierte Angaben enthalten, darunter Informationen zum Hersteller, verwendete Materialien und die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte. Die Konformitätserklärung bestätigt, dass ein Produkt alle relevanten Vorschriften erfüllt und sicher in Verkehr gebracht werden kann.

Umsetzung

Die praktische Umsetzung einer Konformitätserklärung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Identifikation der relevanten Vorschriften – Zunächst müssen die geltenden EU-Richtlinien oder Verordnungen bestimmt werden, die für das Produkt zutreffen.
  2. Durchführung der Konformitätsbewertung – Das Produkt wird auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen geprüft. Dies kann durch interne Tests oder externe Prüfstellen erfolgen.
  3. Erstellung der technischen Dokumentation – Alle relevanten Nachweise, Prüfberichte und Spezifikationen werden dokumentiert.
  4. Ausstellung der Konformitätserklärung – Der Hersteller oder Inverkehrbringer bestätigt schriftlich, dass das Produkt den Anforderungen entspricht.
  5. Kennzeichnung des Produkts – Falls erforderlich, wird das Produkt mit einer CE-Kennzeichnung versehen, um die Konformität sichtbar zu machen.
  6. Archivierung der Dokumente – Die Konformitätserklärung und technische Dokumentation müssen für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden, meist zehn Jahre.

Ablauf der Beratung zur Konformitätserklärung

Konformitätserklärung

Die Umsetzung kann je nach Produkt und Branche variieren.

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